Myni Gmeind befürwortet das E-ID-Gesetz

Am 7. März 2021 entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz). Der Verein Myni Gmeind, der die Digitalisierung in Gemeinden und Regionen fördert, unterstützt die Vorlage. Eine staatlich anerkannte E-ID ist ein wesentliches Puzzle-Teil für die Entwicklung von sicheren, breit akzeptierten und effizienten digitalen Angeboten von Behörden und der Digitalisierung ihrer Abläufe (E-Government) unter Einhaltung des Datenschutzes.

 

Das Gesetz ist aber nicht nur für die Verwaltung wichtig – sondern die Bürgerinnen und Bürger ebenso wie die Unternehmen profitieren ganz direkt: Nicht nur können sie mir der freiwilligen E-ID ihre Kontakte der öffentlichen Hand wie Bewilligungen, Bestätigungen oder Gebühren bequem auf elektronischem Weg erledigen. Mit effizienteren staatlichen Abläufen können auch Steuergelder zielgerichteter eingesetzt werden.

 

Mit der fortschreitenden digitalen Transformation ist die staatlich kontrollierte und damit sichere elektronische Identifikation zentral, Sei es der Kontakt mit Behörden, dem Einkauf von Waren, Aufträge an die Bank oder das Buchen eines Hotelzimmers: Bei fast alle Aktivitäten, die online erfolgen, müssen sich die Nutzerinnen und Nutzer identifizieren lassen. Dafür gibt es heute verschiedene Verfahren, oftmals mit Benutzername und Passwort.

 

Im Gegensatz zu den von breiten Bevölkerungsschichten genutzten Logins von bestehenden Anbietern vor allem aus den USA ist die E-ID bei einem Ja gesetzlich geregelt und damit auch strenger kontrolliert – vor allem auch bezüglich des Datenschutzes, für den striktere Vorschriften gelten. Wichtig: Eine E-ID ist weder ein digitaler Pass, noch ersetzt sie die digitale Unterschrift.

 

Das E-ID-Gesetz ist eine ausgewogene Lösung, das Bedenken und Kritik berücksichtigt. Es sieht eine sinnvolle Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten vor: Wer eine E-ID möchte, stellt zuerst bei einer vom Bund anerkannten Anbieterin einen Antrag. Die Anbieterin übermittelt den Antrag an den Bund, der die Identität der antragstellenden Person prüft. Die technische Umsetzung der E-ID überlässt der Bund den Anbieterinnen. Das können Unternehmen, Kantone – Schaffhausen hat bereits eine eigene Anwendung – und Gemeinden sein. Der Bund kontrolliert sie laufend.

 

Die Digitalisierung ist für Gemeinden und Regionen eine grosse Chance. Ein Ja zur E-ID am 7. März ist ein wichtiger Schritt, um sie nutzen zu können.

Mehr Informationen: https://www.ejpd.admin.ch/bgeid

personNoé Blancpain

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